Fördern
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Auslandserfahrung gibt es ein breites Spektrum an Förderprogrammen. Wir listen eine Übersicht der wichtigsten. Darunter fallen sowohl Programme, die speziell auf Rückkehrer zugeschnitten sind als auch weitere Förderungen, die deutschen Forschenden aus dem Ausland ebenfalls offen stehen und spannende Forschungsmöglichkeiten bieten. Neben Organisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), werden Forschende auch von zahlreichen Stiftungen unterstützt, worunter die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) oder die Volkswagenstiftung zu den größeren zählen.
Spezielle Reintegrationsstipendien und Rückkehrprogramme
Feodor Lynen-Rückkehrstipendium (AvH)
Zur Fortsetzung der Kooperation zwischen Mitgliedern des Humboldt-Netzwerks und Feodor Lynen-Forschungsstipendiaten nach deren Rückkehr aus dem Ausland kann die Alexander von Humboldt-Stiftung Fedeor Lynen-Rückkehrstipendien gewähren. Diese ermöglichen die Durchführung eines international ausgerichteten Forschungsprojekts in Anbindung an eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland.
Das Rückkehrstipendium wird für die Dauer von maximal 12 Monaten gewährt. Die Förderung endet, sobald der Stipendiat eine Stelle oder anderweitige Finanzierung in Deutschland erhält.
Ein Rückkehrstipendium kann bis zu neun Monate vor und spätestens sechs Monate nach Beendigung des geförderten Forschungsaufenthaltes im Ausland beantragt und muss spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Forschungsstipendiums angetreten werden.
Weitere Infos: Feodor Lynen Rückkehrstipendium
Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME) (DAAD)
Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) 2014 das Förderprogramm „Postdoctoral Researchers International Mobility Experience“ (PRIME) initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Die Förderung umfasst eine 12-monatige Auslandsphase und eine sechsmonatige Integrationsphase an einer deutschen Hochschule, an der die Geförderten über den gesamten Förderzeitraum als Postdoktoranden angestellt sind. Bewerben können sich auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die maximal seit einem Jahr im Ausland tätig sind.
Weitere Infos: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience
Rückkehrprogramm (NRW)
Das NRW-Rückkehrprogramm eröffnet exzellenten Nachwuchsforschenden die Möglichkeit, eine eigene Nachwuchsgruppe an einer nordrhein-westfälischen Universität ihrer Wahl aufzubauen. Dafür stehen den Rückkehrenden über fünf Jahre jeweils bis zu 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist u.a. eine mindestens einjährige Forschungstätigkeit im Ausland, eine mindestens zweijährige Postdoc-Phase und ein herausragendes wissenschaftliches Profil.
Weitere Infos: Rückkehrprogramm (NRW)
Rückkehrstipendium im Rahmen der DFG-Forschungsstipendien (DFG)
Um die Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem zu fördern und zu erleichtern, ermöglicht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den von ihr geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten einen zusätzlichen Antrag auf ein Rückkehrstipendium. Die Förderung beinhaltet beispielsweise die Vorstellung der Projektergebnisse in Deutschland oder Vorbereitung auf eine neue wissenschaftliche Tätigkeit. Das Rückkehrstipendium wird auf Antrag als Inlandsstipendium für die Dauer von maximal sechs Monaten gewährt.
Weitere Infos: Rückkehrstipendium im Rahmen der DFG-Forschungsstipendien
Carl-Zeiss-Stiftungs-Fonds zur Berufung internationaler Wissenschaftler*innen
Gefördert werden in dem Programm der German Scholars Organization (GSO) und Carl-Zeiss-Stiftung Berufungen deutscher und internationaler Spitzenwissenschaftler*innen in den sogenannten MINT-Fächern und der BWL, die zum Zeitpunkt der Berufung im Ausland tätig sind. Die Förderung konzentriert sich dabei ausschließlich auf Berufungen an Universitäten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Je Professur stehen 120.000 Euro für den oder die zu Berufende (Berufungsmittel) und bis zu 80.000 Euro für den oder die Partner*in (Dual Career Maßnahmen) zur Verfügung. Die Anträge werden von den Hochschulen gestellt.
Weitere Infos: www.gsonet.org
Aufbau & Leitung einer Nachwuchs- oder Forschergruppe
Emmy Noether-Programm (DFG)
Ziel der Förderung ist es, herausragende Postdocs aus dem Ausland zurückzugewinnen und die Möglichkeit zu geben, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe für eine wissenschaftliche Leitungsaufgabe zu qualifizieren. Das Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist mit einer qualifikationsspezifischen Lehraufgabe verbunden. Gefördert werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis vier Jahre nach der Promotion und mit mindestens zwei Jahren Postdoc Erfahrung. Vorausgesetzt wird eine zwölfmonatige wissenschaftliche Auslandserfahrung oder gleichwertige wissenschaftliche Kooperationen mit Forschenden im Ausland. Die Förderung dauert fünf bis sechs Jahre. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Weitere Infos: Emmy Noether-Programm
Forschungsgruppen (DFG)
Die Förderung von Forschungsgruppen stellt für eine mittelfristige, meist auf acht Jahre ausgelegte, enge Kooperation von herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die notwendige personelle und materielle Ausstattung zur Verfügung. Das Forschungsvorhaben soll dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weit hinausgehen.
Eine Förderung setzt sich aus verschiedenen Programmmodulen zusammen, deren Gewichtung und Kombination auf die jeweiligen fachlichen Anforderung ausgerichtet sind. Das Förderprogramm erlaubt so eine weitgehende flexible Gestaltung des Forschungsverbundes. In diesem Rahmen können Forschungsgruppen Entfaltungsmöglichkeiten für Nachwuchsgruppen bieten, die Kooperation mit außeruniversitären Partnern stärken, zeitliche Freistellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen und die internationale Zusammenarbeit intensivieren. In ihren unterschiedlichen Gestaltungsformen können Forschungsgruppen in übergreifende forschungspolitische Initiativen eingebunden sein.
Es besteht keine Einreichungsfrist. Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschungsgruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.
Weitere Infos: Forschungsgruppen
Fraunhofer Attract (Fraunhofer-Gesellschaft)
Das Förderprogramm bietet hervorragenden externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Ideen innerhalb eines Fraunhofer-Instituts marktnah in Richtung Anwendung voranzutreiben. Die Förderung setzt einen starken Fokus auf die unternehmerische Bestrebungen des Forschenden. Im Rahmen einer fünfjährigen Förderung steht ein Budget von maximal 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um eine eigene Gruppe von 3-4 Mitarbeitern zu leiten. Das Programm richtet sich vor allem an Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, die ihren PhD kürzlich erhalten haben oder bereits eine Postdoc-Karriere verfolgen.
Weitere Infos: Fraunhofer Attract
Helmholtz-Nachwuchsgruppen (Helmholtz-Gemeinschaft)
Mit den Helmholtz-Nachwuchsgruppen unterstützt die Helmholtz-Gemeinschaft die frühe Selbständigkeit der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Programm richtet sich an Nachwuchskräfte, deren Promotion zwei bis sechs Jahre zurückliegt. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten für fünf Jahre eine Förderung von bis zu 300.000 jährlich. Mit diesen Mitteln können sie erstmals eine eigene Forschungsgruppe aufbauen und leiten. Besonderen Wert legt die Helmholtz-Gemeinschaft auf eine enge Kooperation mit Hochschulen. So erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, Erfahrungen in der Lehre zu sammeln und sich für eine Universitätskarriere zu qualifizieren. Ein Großteil der Geförderten sind internationale Forschende oder Deutsche, die nach einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.
Weitere Infos: Helmholtz-Nachwuchsgruppen
Leibniz-Junior Research Groups
Das Programm richtet sich an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit exzellentem wissenschaftlichem Werdegang, die eine Professur oder vergleichbare wissenschaftliche Tätigkeit anstreben. Als Leiterin oder Leiter einer Nachwuchsgruppe erhalten sie die Möglichkeit, eigene Forschungsvorhaben zu realisieren und sich in ihrem jeweiligen Forschungsfeld weiter zu etablieren.
Bewerben können sich Postdoktorandinnen und Postdoktoranden aus aller Welt, deren Doktorarbeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Die geförderten Wissenschaftler/-innen erhalten im Rahmen des Leibniz Best Minds Netzwerks die Möglichkeit zur Vernetzung und Weiterbildung.
Weitere Informationen: Leibniz-Junior Research Groups
Unabhängige Nachwuchsgruppen (Leibniz-Gemeinschaft)
Zahlreiche Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft richten in Absprache mit ihren Zuwendungsgebern unabhängige Nachwuchsgruppen ein. Nachwuchsgruppenleitungen erhalten dabei für fünf Jahre eine eigenständige Ausstattung (eigene Räumlichkeiten, eigenes Budget, Personalmittel) zur Realisierung ihres Forschungsvorhabens. Ein Mentoring erfolgt in der Regel durch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Interessierte können sich direkt an die Institute wenden.
Weitere Infos: Liste der Institute der Leibniz-Gemeinschaft
Max-Eder-Nachwuchsgruppenprogramm (Deutsche Krebshilfe)
Das Programm ermöglicht hochqualifizierten jungen Onkologinnen und Onkologen (Postdocs und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Fachrichtungen Medizin und den Naturwissenschaften) nach der Rückkehr aus dem Ausland bzw. dem Wechsel der Arbeitsgruppe innerhalb Deutschlands den Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe an einer deutschen Forschungseinrichtung. Gefördert werden Projekte, die eine Übertragung grundlegender Forschungsergebnisse in diagnostische oder therapeutische Anwendungen der klinischen Onkologie versprechen. Das Programm bietet die Möglichkeit der Finanzierung der eigenen Stelle. Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt sind.
Weitere Infos: Max-Eder-Nachwuchsgruppenprogramm
Max-Planck-Forschungsgruppen (Max-Planck-Gesellschaft)
Das Programm bietet promovierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, als Gruppenleitende eine eigene Forschungsgruppe zu leiten. Die Forschungsgruppen sind zunächst auf fünf Jahre befristet, können aber verlängert werden. Sie nutzen Infrastruktur und Verwaltung eines Max-Planck-Instituts, verfügen jedoch über eigene Personal- und Sachmittel, die es den Gruppenleitenden ermöglichen, eigenständig ein Forschungsprojekt zu verfolgen.
Weitere Infos: Max-Planck-Forschungsgruppen
Projektleiter an einem Max-Planck-Institut (Max-Planck-Gesellschaft)
Projektleitende an einem Max-Planck-Institut können ein größeres, eigenes Forschungsvorhaben in einem innovativen, forschungsorientierten Umfeld durchführen und Erfahrungen in der Lehre sammeln. Vorausgesetzt werden eine hervorragende Promotion und mindestens zwei Jahre Forschungserfahrung. Die Unterstützung als Stipendium oder zeitlich befristeter Anstellungsvertrag ist auf zwei bis sieben Jahre begrenzt.
Die Max-Planck-Institute schreiben diese Positionen nach eigenen Verfahren zum Teil auch international aus und benennen dabei einen Forschungsbereich. Die Postdoc-Stellen werden in Fachzeitschriften (auch international), der Internet-Stellenbörse der Max-Planck-Gesellschaft oder auf der Institutshomepage ausgeschrieben. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit einem Max-Planck-Institut Ihrer Wahl auf.
Weitere Infos: Projektleiter an einem Max-Planck-Institut
Sofja Kovalevskaja-Preis (AvH)
Der Sofja Kovalevskaja-Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung richtet sich an Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen und Spitzennachwuchswissenschaftler aller Disziplinen aus dem Ausland zum Aufbau einer Nachwuchsforschergruppe in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen wurde. Der Preis bietet die Möglichkeit, an einer selbst gewählten Forschungseinrichtung in Deutschland für eine Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsgruppe aufzubauen und ein innovatives Forschungsprojekt eigener Wahl durchzuführen. Der Preis ist mit bis zu 1,65 Mio. Euro dotiert. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich bewerben, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren im Ausland aufhalten und dort ihren akademischen Lebensmittelpunkt haben.
Weitere Infos: Sofja Kovalevskaja-Preis
Achtung: Im Zuge einer derzeit stattfindenden Strategiediskussion wird die Ausschreibung des Sofja Kovalevskaja-Preises geprüft. Deshalb werden zurzeit keine Bewerbungen für den Preis entgegengenommen.
Forschungsstipendien- und Förderung für Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher
Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden (AvH)
Humboldt-Forschungsstipendien richten sich an Postdoktorandeninnen und Postdoktoranden sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, deren Promotion nicht mehr als vier Jahre zurückliegt. Das Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung bietet die Möglichkeit, ein selbst gewähltes, langfristiges Forschungsvorhaben (6-24 Monate) in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber an einer Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich bewerben, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mehr als fünf Jahren im Ausland aufhalten und dort ihren akademischen Lebensmittelpunkt haben.
Weitere Infos: Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktoranden
Postdoc-Stipendium (Fritz Thyssen Stiftung)
Die Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung sind ein Instrument zur Förderung promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben. Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich: Geschichte, Sprache & Kultur, Querschnittbereich „Bild und Bildlichkeit“, Staat, Wirtschaft & Gesellschaft, Querschnittbereich „Internationale Beziehungen“, Medizin und Naturwissenschaften. Die Promotion des Antragstellenden sollte dabei nicht länger als ein bis zwei Jahre zurückliegen. Das geplante Vorhaben sollte in der Regel einen Bearbeitungszeitraum von ein bis zwei Jahren umfassen. Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbeitrag und Nebenleistungen zusammen.
Weitere Infos: Postdoc-Stipendium
Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis (AvH)
Dieser Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung ist spezifisch für Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen und Spitzennachwuchswissenschaftler aus außereuropäischen Ländern gestaltet, deren bisherige Erfolge in der angewandten Forschung bereits zu ihrer Anerkennung als international herausragende Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler geführt haben. Auch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können nominiert werden, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren in einem außereuropäischen Land aufhalten und dort ihren akademischen Lebensmittelpunkt haben. Der Preis ist mit 45.000 dotiert. Die Preisträger sind eingeladen, selbstgewählte Forschungsvorhaben für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr an einem der Fraunhofer-Institute in Deutschland durchzuführen. Die Nominierung erfolgt durch die Institutsleitenden oder durch leitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft. Der Abschluss der Promotion darf dabei nicht mehr als 18 Jahre zurückliegen.
Weitere Infos: Fraunhofer-Bessel-Forschungspreis
Starting Grants (ERC)
Die Förderung des European Research Council (ERC) ist darauf ausgerichtet, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zur unabhängigen Forschung und zum Aufbau eines eigenen Forscherteams zu geben. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeder Nation, deren Promotion zwei bis sieben Jahre zurückliegt. Das Forschungsprojekt muss in einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung ausgeführt werden. Die Starting Grants können bis für zu fünf Jahre beantragt werden und beinhalten eine Förderung von bis zu 300.000 Euro jährlich.
Weitere Infos: ERC Starting Grants
Mildred-Scheel-Postdoktorandenprogramm (Deutsche Krebshilfe)
Die Deutsche Krebshilfe bietet Postdoktorandenstipendien für junge Mediziner und Naturwissenschaftler an, die Projekte in der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung bzw. der klinischen Krebsforschung an renommierten Institutionen im Ausland durchführen wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Mildred-Scheel-Postdoktorandenprogramm
Stipendienprogramm für Postdoktoranden (Daimler und Benz Stiftung)
Die Daimler und Benz Stiftung vergibt jedes Jahr zehn Stipendien an ausgewählte Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren oder Leitende junger Forschungsgruppen. Ziel ist es, die Autonomie und Kreativität der nächsten Wissenschaftsgeneration zu stärken und den engagierten Forschenden den Berufsweg nach der Promotion zu ebnen. Die jährliche Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Stipendium, das für die Dauer von zwei Jahren gewährt wird. Vorgesehen ist das Stipendium für die Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte, technischer Ausrüstung, Forschungsreisen oder zur Teilnahme an Tagungen.
Weitere Infos: Stipendienprogramm für Postdoktoranden
Forschungsstipendien- und Förderung für erfahrene Forschende
Advanced Grants (ERC)
Ziel der Förderung des European Research Council (ERC) ist es, führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Durchführung bahnbrechender und risikobehafteter Projekte in Europa zu ermöglichen. Die Unterstützung ist bis auf fünf Jahre ausgelegt und soll an einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität. Die Grants belaufen sich auf maximal 2.5 Millionen Euro für den Förderungszeitraum.
Weitere Infos: ERC Advanced Grants
Consolidator Grants (ERC)
Die Consolidator Grants des European Research Council (ERC) ermöglichen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, unabhängige Forschung in Europa zu betreiben und das eigene Forschungsteam zu stärken. Antragsberechtigt sind Forschende jeder Nation, deren Promotion sieben bis zwölf Jahre zurückliegt. Das Forschungsprojekt muss in einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung ausgeführt werden. Die Consolidator Grants können bis zu fünf Jahre beantragt werden und beinhalten eine Förderung von bis zu 2 Millionen Euro über den gesamten Forschungszeitraum.
Weitere Infos: ERC Consolidator Grants
Heisenberg-Programm (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert mit dem Heisenberg-Programm Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits alle Voraussetzungen für eine unbefristete Professur erfüllen. Die Förderung ermöglicht es, hochkarätige Projekte an einem selbst gewählten Ort in Deutschland fortzusetzen und ihr wissenschaftliches Profil dadurch weiter zu schärfen. Voraussetzung ist die Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder eine habilitationsäquivalente Leistung.
Das Programm richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben oder u.a. länger im Ausland tätig waren. Das Programm beläuft sich auf maximal fünf Jahre. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Weitere Infos: Heisenberg-Programm
Stipendium zur Unterstützung einer Professur
Tenure-Track-Programm des BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat gemeinsam mit den Bundesländern im Jahr 2016 das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen.
Tenure Track-Professuren sind ein Mittel, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine verlässliche berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig das gesamte Wissenschaftssystem durch größere Planbarkeit zu stärken. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt, erhält aber – nach erfolgreicher Bewährungsphase (sog. Tenure Track) – unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Durch das Bund-Länder-Programm ist garantiert, dass Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber an den geförderten Universitäten eine angemessene Anfangsausstattung erhalten und bereits in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere selbstständige Forschung und Lehre betreiben können.
Ob die Bewährungsphase erfolgreich war oder nicht, wird durch ein Evaluationsverfahren überprüft. Die Entscheidung für oder gegen eine Entfristung wird hierbei ausschließlich auf Grund der Qualität und Leistung der Tenure-Track-Professorin oder des Tenure-Track-Professors gefällt. Finanzielle oder strategische Aspekte dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Die Tenure-Track-Professur bietet der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber somit frühzeitige Planungssicherheit für den eigenen Karriereweg.
Weitere Infos zum Tenure-Track-Programm des BMBF
Heisenberg-Professur (DFG)
Die Heisenberg-Professur der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine Weiterentwicklung des Heisenberg-Programms und bietet zusätzlich zur Förderung die verlässliche Aussicht auf eine Professur. Dabei suchen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Hochschule, an der eine Etablierung durch die Berufung in ein neues Forschungsgebiet möglich ist. Die aufnehmende Hochschule muss gegenüber der DFG erläutern, inwiefern die Einrichtung einer Heisenberg-Professur für sie eine neue wissenschaftliche Schwerpunktsetzung bedeutet.
Die Heisenberg-Professur ist zunächst auf fünf Jahre angelegt. Nach einer Evaluation durch die DFG und die Hochschule wird sie in eine unbefristete Professur umgewandelt.
Die Heisenberg-Professur richtet sich wie das Heisenberg-Stipendium an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit über das Emmy Noether-Programm, DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben oder u.a. länger im Ausland tätig waren. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Weitere Infos: Heisenberg-Professur
Mildred-Scheel-Professur (Deutsche Krebshilfe)
Mit diesem Förderinstrument unterstützt die Deutsche Krebshilfe junge, hochqualifizierte Medizinerinnen und Mediziner sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, die auf innovativen Gebieten der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung oder der klinischen Krebsforschung tätig sind. Mit der Einrichtung einer Mildred-Scheel-Professur kann beispielsweise im Anschluss an eine Förderung einer eigenen Nachwuchsarbeitsgruppe eine längerfristige Perspektive gegebenenfalls mit der Option auf eine unbefristete Professur erreicht werden. Kandidatinnen und Kandidaten müssen bereits herausragende, selbständige wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und damit ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit nachgewiesen haben. Entscheidend für die Auswahl sind die Qualifikationen, eine innovative Thematik und eine hervorragende Einbettung in einem klinischen oder kliniknahen, wissenschaftlichen Umfeld der aufnehmenden Einrichtung. Eine Habilitation ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Bewerbung.
Weitere Infos: Mildred-Scheel-Professur
Lichtenberg-Stiftungsprofessuren (VolkswagenStiftung)
Mit den Lichtenberg-Stiftungsprofessuren fördert die VolkswagenStiftung herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eigenständig in innovativen und interdisziplinären Bereichen forschen wollen und deren Promotion bereits vier bzw. sieben Jahre zurückliegt. Gefördert werden Kandidatinnen und Kandidaten aller Fachgebiete bis zu fünf Jahre mit maximal 1,5 Millionen Euro. Dabei sichert die Universität nach Ablauf der Lichtenberg-Stiftungsprofessur dem Kandidaten ein Tenure-Track zu. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Forschenden das akademische Umfeld in den letzten fünf Jahren wechselten und einen Auslandsaufenthalt vorweisen können.
Weitere Infos: Lichtenberg-Stiftungsprofessuren
Förderung von Wissenschaftlerinnen
Leibniz-Professorinnenprogramm
Diese werden durch eine W2/W3-Stelle gefördert, die entweder unbefristet oder mit einer Tenure Track-Option versehen ist. Das Programm will die erfolgreiche Rekrutierung von Spitzenwissenschaftlerinnen unterstützen und die Anbahnung solcher Berufungen in einer frühen Phase fördern.
Vorgeschlagen werden können sowohl externe Kandidatinnen als auch Kandidatinnen aus dem Institut. Eine angemessene Grundausstattung wird gewährt. Die Dauer der Förderung beträgt fünf Jahre, davon werden zwei Jahre durch das Leibniz-Institut finanziert.
Die geförderten Wissenschaftlerinnen erhalten im Rahmen des Leibniz Best Minds Netzwerks die Möglichkeit zur Vernetzung und Weiterbildung.
Weitere Informationen: Leibniz-Professorinnenprogramm
Minerva-Programm (Max-Planck-Gesellschaft)
Mit dem Minerva-Programm zur Förderung hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen möchte die Max-Planck-Gesellschaft den Anteil an Frauen in Führungspositionen in der Wissenschaft erhöhen. Im Rahmen dieses Programms werden 30 Stellen für Wissenschaftlerinnen zur Verfügung gestellt, die sich bereits durch ihre wissenschaftliche Tätigkeit hervorgetan haben. Die Max-Planck-Institute schlagen Kandidatinnen vor, die dann unter Hinzuziehung externer Gutachter ausgewählt werden. Den Forscherinnen wird die Möglichkeit gegeben, für fünf Jahre als Forschungsgruppenleiterin an einem MPI zu arbeiten und Erfahrung in einer Managementposition bzw. für eine Professur zu erlangen.
Weitere Infos: Minvera-Programm
Programme für alle Karrierestufen
Anneliese Maier-Forschungspreis (AvH)
Der Anneliese Maier-Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Geistes- und Sozialwissenschaften aus dem Ausland, deren bisherige wissenschaftlichen Leistungen in ihrem Fachgebiet international anerkannt ist und von deren Forschungskooperationen ein nachhaltiger Beitrag zur Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland erwartet wird. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden selbst gewählte Forschungskooperationen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren durchführen. Ein Preis ist mit 250.000 Euro dotiert. Die Nominierung erfolgt durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland. Nominierungsberechtigt sind auch deutsche Forschende, wenn sich diese zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren im Ausland aufhalten und dort ihren akademischen Lebensmittelpunkt haben.
Weitere Infos: Anneliese Maier-Forschungspreis
Allgemeine Forschungsförderung (Gerda Henkel Stiftung)
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Historischen Geisteswissenschaften, insbesondere auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus den Disziplinen Archäologie, Geschichtswissenschaften, Historische Islamwissenschaften, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Ur- und Frühgeschichte sowie Wissenschaftsgeschichte. Gefördert durch die Gerda Henkel Stiftung werden Projekte promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, falls der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Diese Einschränkung gilt nicht für Forschungsprojekte von habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Weitere Infos: Allgemeine Forschungsförderung
Klinische Forschung & kliniknahe Grundlagenforschung (Deutsche Krebshilfe)
Das Programm fördert die Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter innovativer Forschungsvorhaben aus dem Bereich der kliniknahen onkologischen Grundlagenforschung oder der klinischen Krebsforschung. Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Forschungsprojekt. Darunter fallen Personalmittel (auch die eigene Stelle), Investitions- und Verbrauchsmittel sowie Mittel zur Beschaffung und Haltung von Versuchstieren, Reisekosten, Publikationskosten, Aufträge an Dritte.
Weitere Infos: Klinische Forschung & kliniknahe Grundlagenforschung
Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA): Individual Fellowships (European Commission)
Das Individual Fellowship (IF) der Europäischen Kommission richtet sich an Forschende, die ihren PhD absolviert haben oder bereits seit vier Jahren in der Forschung tätig sind. Die Förderung, die direkt an die Forschungseinrichtung geht, deckt dabei Lebenserhaltungs- und Reisekosten und wird über einen Arbeitsvertrag an die Forschenden ausgezahlt. Die Förderung kann je nach Förderlinie für maximal drei oder zwei Jahre beantragt werden. Eine zentrale Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Mobilität der Forschenden, die entweder innerhalb Europas oder nach Europa eine Landesgrenze überschreiten müssen.
Weitere Infos: Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA): Individual Fellowships
Reinhart Koselleck-Projekte (DFG)
Durch besondere wissenschaftliche Leistung ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Möglichkeit eröffnet, in hohem Maß innovative oder im positiven Sinn risikobehaftete Projekte durchzuführen. Dabei soll es sich um Projekte handeln, die nicht in einem anderen Förderverfahren beantragt oder im Rahmen der Arbeit der jeweiligen Institution durchgeführt werden können.
Für die Dauer von fünf Jahren werden Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und sonstige Publikationskosten zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme für die gesamte Laufzeit beträgt zwischen 500.000 und 1,25 Mio. Euro, gestaffelt in Stufen von 250.000 Euro. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Weitere Infos: Reinhart Koselleck-Projekte
Sachbeihilfe (u.a. zur Finanzierung der eigenen Stelle) (DFG)
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen die Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens. Die Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist projektspezifisch und kann mehrere Jahre betragen. Gefördert werden unterschiedliche Module, darunter fällt u.a. die Finanzierung einer eigenen Stelle als Projektleitender. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Weitere Infos: Sachbeihilfe
Kooperationen zur Vorbereitung einer Rückkehr
Gastdozentenprogramm (DAAD)
Vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gefördert werden Gastdozenten aus allen Weltregionen und Fächern. Im Fokus der Förderung steht die Internationalisierung der deutschen Hochschulen und Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Deutsche Staatsbürger müssen sich seit bereits mindestens sechs Jahren im Ausland aufhalten, um antragsberechtigt sein. Die Gastdozenturen sind eine gute Chance, Kooperationen mit deutschen Hochschulen aufzubauen und so eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. Die Antragsstellung erfolgt über die deutsche Hochschule.
Weitere Infos: Gastdozentenprogramm
Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler (DAAD)
Ziel dieses Programm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) ist es, kürzere Forschungsaufenthalte für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen zu fördern. Bewerben können sich Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Regel promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind. Deutsche Staatsbürger müssen sich bereits seit mindestens sechs Jahren im Ausland aufhalten, um antragsberechtigt zu sein. Die Forschungsaufenthalte sind eine gute Chance, Kooperationen mit deutschen Hochschulen aufzubauen und so eine mögliche Rückkehr vorzubereiten.
Weitere Infos: Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler
Fahrtkostenzuschüsse für die Kontaktanbahnung/Bewerbungsgespräche in Deutschland
Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm zur Förderung der Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland
Das Programm der German Scholars Organization e.V. (GSO) und der Dr. Wilhelmy-Stiftung richtet sich an Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, die deutsche Forschende aus dem Ausland rekrutieren möchten. Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen können aus Programmmitteln bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erstattet werden. Das Programm ist dabei auf die sogenannten MINT-Fächer beschränkt. Die Antragstellung erfolgt über die deutsche Einrichtung.
Weitere Infos: Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm
Datenbanken
Geförderte Projekte Informationssystem (GEPRIS) (DFG)
Mit GEPRIS stellt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Datenbank im Internet bereit, die über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben der DFG informiert.
Weitere Infos: Geförderte Projekte Informationssystem (GEPRIS)
German Research Institutions (GERiT) (DFG/DAAD/HRK)
Mit dem Informationsportal GERiT bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einen Überblick zu rund 29 000 Instituten an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach fachlichen, geografischen und strukturellen Kriterien. GERiT richtet sich an Studierende und Forschende aus dem In- und Ausland.
Weitere Infos: German Research Institutions (GERiT)
Hochschulkompass (Hochschulrektorenkonferenz)
Das von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) geförderte Projekt enthält eine aufschlussreiche Übersicht über Hochschulen in Deutschland sowie Auslandskooperationspartnern. Die Suche lässt sich nach geographischen sowie weiteren Merkmalen filtern.
Weitere Infos: Hochschulkompass